Informationen zur Pflegeversicherung
Die ambulanten Sachleistungsbeträge werden bis 2012 stufenweise angehoben:
| Pflegestufe | bisher in € | 2008 | 2010 | 2012 |
| Stufe I | 384 | 420 | 440 | 450 |
| Stufe II | 921 | 980 | 1.040 | 1.100 |
| Stufe III* | 1.432 | 1.470 | 1.510 | 1.550 |
* Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich
in Höhe von 1.918 € monatlich bleibt unberührt.
Das Pflegegeld wird bis 2012 wie folgt angehoben:
| Pflegestufe | bisher in € | 2008 | 2010 | 2012 |
| Stufe I | 205 | 215 | 225 | 235 |
| Stufe II | 410 | 420 | 430 | 440 |
| Stufe III | 665 | 675 | 685 | 700 |
Ab 01. Juli 2008 werden je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag und ein erhöhter Betrag eingeführt. Der Betreuungsbetrag steigt von bisher 460 € jährlich auf bis zu 100 € monatlich ( Grundbetrag ) bzw. 200 € monatlich (erhöhter Betrag), also auf 1.200 € bzw. 2.400 € jährlich. Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinem Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag. Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgeimeinem Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag.
Einzelheiten über die Zuordnung zu einer der beiden Gruppen werden bis zum Inkrafttreten der Reform von den Spitzenverbänden der Pflegekassen im Rahmen von Richtlinien festgelegt. Die im Laufe eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Beträge können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz der so genannten Pflegestuf 0 erhalten erstmals auch diese Leistungen.
Leistungen für die Tages- und Nachtpfelge werden ebenso schrittweise angehoben wie die ambulanten Pflegesachleistungen. Darüber hinaus wird der höchstmögliche Gesamtanspruch aus den Leistungen der häuslichen Pflege und den leistungen der teilstationären Pflege auf das 1,5-fache des bisherigen Betrages erhöht.
Fazit:
Es tut sich was im Bereich der ambulanten Pflege. Diese, wenn auch kleinen
Maßnahmen der Bundesregierung, sind ein Schritt in die richtige Richtung und
gewährleisten damit die noch bessere Versorgung des Patienten in der Häuslichkeit.
Wir als privater Pflegedienst, der ohne staatliche Subventionen arbeitet, begrüßen
diese Schritte und wünschen uns, dass dieser Weg auch in Zukunft durch die
Regierung weitergeführt wird.
Quelle: www.beruf-und-familie.de
